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Verbraucherbildung

Konsum und Konsumbedürfnisse von (Grundschul-)kindern rücken immer stärker in den Fokus von Konzernen. Sie nutzen die Tatsache, dass Kinder heute im Durchschnitt  über deutlich mehr Taschengeld verfügen als Generationen vor ihnen: aktuell 16, 25 € bei Jungen und 11,94 € bei Mädchen in einer vierten Klasse (vgl. statista.com). Sie werden zu aktiven Konsumenten, die am Wirtschaftsgeschehen teilhaben, nutzen Konsumentscheidungen auch als Ausdruck von Persönlichkeit und als Ausprägung eines Lebensstils. Andererseits spielen auch soziale Ausgrenzung, Armut und bewusster Verzicht in dieser Frage im Kontext des schulischen Lernens eine wichtige Rolle.

Mit dem KMK-Beschluss von 2013 zur Verbraucherbildung (vgl. KMK, Verbraucherbildung an Schulen, 2013) wurden Zielsetzungen für den schulischen Unterricht festgelegt und für NRW weiter konkretisiert (vgl. Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schule NRW):

  • über konsumbezogene Inhalte informieren und
  • Kompetenzen im Sinne eines reflektierten, sowie selbstbestimmten Konsumverhaltens erwerben.

Im Grundschulunterricht kann Verbraucherbildung fächerübergreifend geplant werden (vgl. Bergmann 2018), indem z.B. im Deutschunterricht Werbesprache und Werbeslogans genauer unter die Lupe genommen werden (z.B. die Verwendung von vielen Adjektiven, häufig verwendet als Komparativ und Superlativ, Alliterationen, Stabreime) oder im Musikunterricht Werbemelodien und ihre Wirkung untersucht werden.

Im Sachunterricht können die Kinder unmittelbar an die eigenen Konsumbedürfnisse anknüpfen und eine begründete Kaufentscheidung simulieren und reflektieren. 

Da Konsumentscheidungen von Grundschulkindern heute nicht ausschließlich eindimensional analog, sondern zunehmend digital gesteuert werden (vgl. Bergmann/Schmeinck 2018), sollte der Sachunterricht digitale Werbung in den Fokus nehmen. Beispiele für Formen digitaler Werbung sind Verkaufsplattformen wie Amazon, Videoplattformen wie YouTube, kostenlose Spiele die Werbebotschaften integrieren, Produktplatzierungen in Spielfilmen, Sportinterviews, bei denen die Sportler umgeben sind von Werbelogos der Sponsoren und neuere Formen, wie Influencer- und Haul-Videos, u.a..

Die didaktischen Prinzipien des Unterrichts beziehen sich dabei auf die oben genannten Ziele;  Verbraucherbildung  mit einem vielperspektivischen Ansatz nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses (vgl. Verbraucherbildung an Schulen NRW, S. 23-24):

  • Überwältigungsverbot: Im Unterricht besteht die Gefahr, dass die Meinung der Lehrerin bzw. des Lehrers eine exponierte Stellung einnimmt und die Meinung der Schülerinnen und Schüler beeinflusst. Das sollte vermieden werden (keine Indoktrination). Die Kinder sollten im Rahmen des Unterrichts zur Mündigkeit und damit zur Gewinnung eines selbständigen Urteils befähigt werden.
  • Kontroversitätsgebot: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen". Hier geht es vor allem darum unterschiedliche Standpunkte auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft bzw. des politischen Diskurses zu vermitteln.
  • Analysefähigkeit und Interessenlage der Schülerinnen und Schüler: Die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Interessen zu erkennen,  zu reflektieren und Mittel und Wege zu suchen, die vorgefundene Lage im Sinne der eigenen Interessen zu beeinflussen und ebenso zu prüfen, ob solche Interessen verallgemeinerungsfähig sind.