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Erfindungen

Morgens früh um 6.00 Uhr; der Wecker klingelt. Wir gehen ins Bad putzen uns die Zähne mit einer elektrischen Zahnbürste, duschen und föhnen uns die Haare. Die Kaffeemaschine brüht uns frischen Kaffee auf. Danach fährt uns das Auto oder das Fahrrad zur Arbeit. Wir benutzen einen Laptop bei der Arbeit, telefonieren, verschicken E-Mails ...

Ohne Erfinder, die sich einst mit neuen Ideen auf den Weg gemacht haben, wäre unsere heutige Welt, unser alltägliches Leben kaum vorstellbar. Erfindungen können zufällig entstehen, Produkte eines Problemlöseprozesses sein oder einer Kombination aus beidem. 1928 hatte Alexander Fleming eigentlich Bakterien züchten wollen, doch es wucherte ein Schimmelpilz namens 'Penicillium', der Bakterien in seiner Nähe tötete (vgl. Kienle/Windecker: Erfindungen 2016, S. 7). Eine bahnbrechende Entdeckung, die aber noch keine Erfindung war. Flemmings Nachfolgern gelang es, aus dem Pilz ein Medikament zu entwickeln, das Penicilin. Mit diesem Medikament konnte vielen Menschen das Leben gerettet werden. Die Entwicklung dieser Medizin war die eigentliche Erfindung.

Erfindungen sind vor allem auch immer geistige Leistungen, die beim Deutschen Patentamt geschützt, also patentiert, werden können. "Durch die ständige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik sind die Grenzbereiche des Patentschutzes immer wieder neu zu bestimmen. Patentierbar sind prinzipiell Gegenstände und Verfahren aus allen Gebieten der Technik, wobei der klassische Technikbegriff sich mit dem Fortschritt der Wissenschaft stetig erweitert. Eine Erfindung muss außerdem ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt werden, um patentfähig zu sein. Nach § 1 Abs. 1 PatG gibt es drei Kriterien für die Patentfähigkeit von Erfindungen:

  • Neuheit
  • Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit
  • gewerbliche Anwendbarkeit" (vgl. www.dpma.de).

Das Patentamt prüft Anträge sehr genau bezüglich dieser drei Kriterien auf der Grundlage des aktuellen Stands der Technik. Eine Neuerung sollte sich in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben. Eine weitere Empfehlung dient vor allem dem Schutz der geistigen Idee: "Achten Sie als Erfinder also dringend darauf, Ihre Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten"(ebd.).

Lassen sich Erfindungen in didaktisch strukturierten Lernprozessen im Schulalltag überhaupt verwirklichen? Ein Ausgangspunkt kann die Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte eines Erfinders sein, bei der Höhen und Tiefen im Leben deutlich werden. Von Thomas Alva Edison stammt das Zitat: "Ich bin nicht entmutigt, denn jeder erkannte Irrtum ist ein weiterer Schritt nach vorn." Ein wichtiges Ziel des Unterrichts ist somit die Ermutigung, eigenen Ideen nachzugehen und sich von Rückschlägen nicht irritieren zu lassen. Die Haltung und organisatorische Unterstützung durch die Lehrkraft spielt dabei eine entscheidende Rolle.

In einem Zeitschriftenartikel beschreibt Helga Ritter (Ritter 2016) eine vielperspektivisch angelegte Unterrichtsidee zur Erfindung des Smartphones. Die Kinder bewerten die Bedeutung der technischen Erfindung und schätzen ihre Folgen ab. Darüber hinaus werden kreative Prozesse gefordert: "Erfinden und kreative Handlungen, problemlösendes und divergentes Denken können nicht gleichgesetzt werde; sie stehen jedoch in einem engen Zusammenhang (...). Beachtet man den kreativen Prozess des entdeckenden Lernens bei Kindern in der Schule, gelten für den Unterricht folgende handlungsleitende Gedanken (vgl. Ritter 2016, S. 7-8):

  • Die Vorerfahrungen der Kinder, ihre Expertise, werden zum Ausgangspunkt des eigenen schöpferischen Handelns.
  • Eine gezielte Wahrnehmung, ein differenziertes Problembewusstsein bzw. eine präzise Problemstellung stehen am Anfang jeder Erfindung, jedes Kunstwerkes.
  • Ein streng getakteter Unterrichtsalltag unterbindet kreative Prozesse, lässt keine Inkubationsphasen zu.
  • Ein "Steckenbleiben" ist eine produktive Irritation. Mit Fehlern sollte konstruktiv umgegangen sowie Umwege zugelassen werden.
  • Die "Aha-Erlebnisse", die von Kindern und Lehrkräften als beglückend empfunden werden, sollten jedoch nicht auf dieser Ebene des Staunens stehen bleiben, sondern produktiv genutzt werden.
  • Die Präsentation der Ergebnisse in der "Öffentlichkeit" ermöglicht eine Diskussion darüber, eine Überprüfung und Bewertung.

Im Rahmen des Unterrichts geht es also nicht ausschließlich um die Erfindung im Sinne des Patent- und Markenamtes (bezogen auf die zu prüfenden Kriterien 'Neuheit', 'erfinderische Tätigkeit' und 'gewerbliche Anwendbarkeit'), sondern vielmehr um die bei Ritter beschriebenen Prozesse. In der Hoffnung einen zukünftig großen Erfinder, eine zukünftig große Erfinderin damit zu fördern…