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Erfindungen (Klasse 3/4)


Bei Erfindungen handelt es sich um menschliche, schöpferische Leistungen, die durch die Anwendung von Erkenntnissen auf technischem Gebiet aus Bestehendem etwas Neues hervorbringen (vgl. www.wirtschaftslexikon.gabler.de). Häufig handelt es sich hierbei um technische Problemlöseprozesse; Berühmte Beispiele sind die Erfindung des Faustkeils oder der Glühlampe.